SUMMARY OF THE REPORT IN GERMAN
ZUSAMMENFASSUNG
Es ist allgemein bekannt, dass die EU in bezug auf
Demokratie und Rechenschaftsablegungspflicht Probleme hat und
dass es eine 'Kluft' zwischen den Bürgern und den EU-Institutionen
gibt. Diese Kluft oder Abkupplung ist das zentrale Problem, auf
das unser Bericht eingehen möchte. Die nationalen Parlamente
und Parlamentarier können eine Schlüsselrolle dabei
einnehmen, diese Kluft zwischen den fernen EU-Institutionen und
den Bürgern zu überbrücken, weil sie ganz allgemein
in einer engeren Beziehung zu den Bürgern stehen als gleichsam
jede der EU-Institutionen. Was hauptsächlich benötigt
wird, um diese Kluft zwischen Bürger und EU zu verkleinern,
ist, den Bürgern die Möglichkeit dazu zu geben, den
Entscheidungsprozess beeinflussen zu können. (Paragraphen
1-4)
Die nationalen Parlamente können jedoch nur
dann dazu beitragen, diese Kluft zu mildern, wenn sie EU-Angelegenheiten
auf eine Art und Weise behandeln, bei der die Bürger 'eingebunden'
werden. (Paragraph 7)
Es gibt nun mit beiden EU-Hauptquellen der demokratischen
Legitimität Probleme. In der EU handeln die gewählten
nationalen Regierungen im Gegensatz zun ihrer Rolle im jeweiligen
Heimatland sowohl als gesetzgebende Kammer wie in Geheimsitzungen..
Die einzelnen Ratsmitglieder handeln gemeinsam und das zumeist
unter Ausschluss der Öffentlichkeit und können effektiv
nicht von einer anderen Organisation zur Rechenschaft gezogen
werden. Was das Europäische Parlament (EP) betrifft, ist
die Wahlbeteiligung gering, allgemein ist nicht viel über
seine Tätigkeit bekannt und die Teilnahme an EP-Wahlen ist
meistens von nationalen Themen geleitet. (Paragraphen 14-15)
Die hauptsächliche Aufgabe der nationalen Parlamente
ist es, die EU-Aktivitäten ihrer Regierung genau zu prüfen
und diese zur Rechenschaft zu ziehen. Die Effektivität mit
der dies geschieht, wird zum Teil von der Art und Weise bestimmt,
mit der die EU ihre Geschäfte betreibt. Die grundlegenden
Kriterien zur genauen Überprüfung durch die nationalen
Parlamente sind Information und Zeit die gleichen Faktoren,
die auch für regionale und andere Behörden und Bürger
gelten. Die nationalen Parlamente können die Legitimität
der EU nur dann stärken, wenn sie bei Entscheidungsprozessen
in der EU wirklichen Einfluss erlangen und es deutlich wird, dass
sie diesen Einfluss auch ausüben. (Paragraphen 16-17)
Transparenz
Der Ministerrat tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
wenn Gesetze verabschiedet werden. Das ist nicht nur prinzipiell
unangebracht, sondern hat auch ganz spezielle negative Auswirkungen,
wie z.B. die Schwierigkeit, die die nationalen Parlamente dabei
haben, die Minister zur Rechenschaft zu ziehen. Wir begrüßen
die Tatsache, dass die Regierung des Vereinigten Königreiches
sich dafür ausgesprochen hat, dass die Ratssitzung öffentlich
zugänglich ist, wenn Gesetze verabschiedet werden. (Paragraphen
18-21)
Wir teilen die Ansicht der Regierung, dass die gesetzgebenden
Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich geschehen
sollten. Hierbei ist wesentlich, dass eine ausreichende öffentliche
Debatte stattfindet, aus der klar hervorgeht, welche Standpunkte
jeder Mitgliedsstaat bei diesem Vorgehen vertritt und bei wem
die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen liegt.
Die öffentlichen Sitzungen nur auf Bereiche zu beschränken,
die eine gemeinsame Entscheidung verlangen, wäre jedoch nicht
akzeptabel. (Paragraphen 22-4)
Die daraus folgenden Änderungen müssen
beinhalten, dass der Europarat öffentliche Sitzungen abhält,
wenn es um Entscheidungen bezüglich der Gesetzgebung geht,
Unterlagen des Rates in ungekürzter Form (also ohne die gängige
Vorgehensweise, die Anonymität der Mitgliedsstaaten zu wahren)
zugänglich gemacht werden und das gesamte System neu überdacht
wird, wobei der Rat bestimmten Vorlagen, die schon von Abgeordneten
in COREPER ausgehandelt worden sind, ohne vorausgegangene Debatte
einfach zustimmt. Jahresabschlussberichte und andere wichtige
Dokumente, insbesondere Berichte des Rechnungshofes, sollten ebenfalls
öffentlich debattiert werden. Es sollte die Pflicht des Rates
sein, Sitzungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit
stattfinden, zu rechtfertigen. (Paragraphen 25-6)
Die Unterstützung, die von den Regierungen dabei
gegeben wird, die Ratssitzungen in bezug auf die meisten, wenn
nicht gar alle der gesetzesgebenden Sitzungen öffentlich
zugänglich zu machen, wird ein entscheidender Test für
die wirkliche Einstellung der Regierungen in bezug auf die wachsende
Demokratisierung und Rechenschaftslegungspflicht sein. (Paragraph
27)
Das System, aufgrund dessen Gesetze, die vom COREPER
verabschiedet worden sind, ohne vorausgegangene Debatte vom Rat
angenommen werden, muss sich ändern, wenn die öffentlichen
Ratssitzungen Sinn machen sollen. Wir würden einen Aufruf
der Kommission, neue Wege zur Überwachung und Kontrolle beim
Einsatz seiner ausübenden Gewalt unterstützen, falls
das zu größerer Transparenz, als bisher durch das gegenwärtige
System gewährleistet, führt. (Paragraphen 28-31)
Die Vorgehensweise der EU bei der Gesetzesgebung
und die genaue Prüfung durch die nationalen Parlamente
Gesetzgebende und andere Anträge werden oftmals
zur Abstimmung gebracht, ohne dass die nationalen Parlamente Zeit
gehabt hätten, diese zu überdenken, mitunter auf der
Basis von in letzter Minute erreichter Verhandlungsergebnisse.
Das den nationalen Parlamenten die Zeit zur genauen Prüfung
gegeben wird, sollte nicht als Option angesehen werden, sondern
als ein grundlegender Aspekt der Rechenschaftslegungspflicht.
Daher verstehen wir die genaue Überprüfung durch die
nationalen Parlamente nicht als unnötige Verlangsamung des
gesetzesgebenden Verfahrens. (Paragraphen 34-5)
Wir wollen kurzfristig gestellte Anträge, die
breite Veränderungen zur Folge haben und keine Zeit zur gründlichen
Prüfung lassen und somit möglicherweise zu schlechtformulierten
und undurchdachten Gesetzen führen, unterbinden. Wir fordern
daher entweder die Einbindung der nationalen Überprüfungsprozesse
in das bestehende EU-Gesetzgebungsverfahren oder aber eine vorgeschriebene
Mindestzeit, die zwischen der Erwägung eines Gesetzestextes
von COREPER oder der Veröffentlichung eines neuen Gesetzestextes
und seiner Zustimmung durch den Rat liegt. In jedem Fall aber
sollten strikte Vorkehrungen für besonders dringliche Fälle
getroffen werden (die möglicherweise Einstimmigkeit verlangen).
Wir sind jedoch offen für Vorschläge, die zuverlässig
das gleiche Ergebnis auf weniger formale Weise erreichen würden.
Die verbesserte Strukturierung der Geschäftsführung
des Rates ist hierbei auch von großer Bedeutung. (Paragraphen
41, 46-7)
Jegliche Fristen zur Verabschiedung von Gesetzen
durch den Europarat und die Zeitspanne, die den Debatten in bezug
auf solche Fristen eingeräumt wird, müssen den nationalen
Parlamenten genügend Zeit geben, die neuen Gesetzestexte
vor den Ratsbeschlüssen genau prüfen zu können.
(Paragraph 50)
Die EU Institutionen
Das System der sechsmonatigen Präsidentschaft
sollte ersetzt werden. Jegliches neue System muss die Gleichberechtigung
der Mitgliedsstaaten gewährleisten. Es ist unerlässlich,
parlamentarische Rechenschaftslegungspflicht eines gewählten
Präsidenten des Europarates einzuführen und hier wären
gemeinsame Sitzungen der nationalen Parlamentarier und der EP-Abgeordneten
ein Weg, dies zu tun. Darauf basierend unterstützen wir den
Antrag, dass der Europarat einen gewählten Präsidenten
für eine Amtszeit von zwei Jahren und mehr haben sollte.
(Paragraphen 59-61)
Wir halten es für sinnvoll, die sechsmonatige
Liste der Prioritäten des Präsidenten durch ein jährliches
Programm, das deutlicher in Zusammenhang mit dem Jahresarbeitsprogramm
des Komitees steht, zu ersetzen. Jedes Ratsprogramm sollte Gegenstand
der genauen Prüfung sein, bevor es verabschiedet wird und
die nationalen Parlamentarier sollten an dieser Prüfung teilhaben.
(Paragraph 65)
Wir würden eine vereinfachte Struktur für
den Ministerrat, die zu kohärenterer Verfassungsgebung führen
und die möglicherweise die Aufgabe der nationalen Parlamente,
die Minister zur Rechenschaft zu ziehen, erleichtern würde,
begrüßen. (Paragraph 66)
Es ist außergewöhnlich, dass der primäre
Gesetzgeber der EU (der Rat) auf solch schludrige Art funktioniert.
Bürger und Parlamente haben ein Recht auf mehr Professionalität
bei der Strukturierung der Ministerräte. (Paragraph 67)
Wir sind gegen die Wahl des Präsidenten der
Kommission, weil dies die Effektivität der Kommission, sich
über partikularistische Interessen hinwegzusetzen, schwächen
würde, und weil es dem Kommissionspräsidenten eine weit
größere Autorität verleihen und so das Gleichgewicht
der EU-Institutionen untereinander bedeutend verändern würde.
Hierbei hätte der Präsident weniger Rechenschaft abzulegen
und würde nicht allzu viel tun müssen, um die Bürger
und die Entscheidungsprozesse in der EU einander näher zu
bringen. (Paragraph 80)
Die Kommission sollte strikt anhand von wohldefinierten
Richtlinien, die vom Rat und vom EP vorgegebent werden, vorgehen.
Die ihr zukommenden politischen oder gesetzesgebenden Befugnisse
sollten sich auf diejenigen beschränken, für die es
eine klare Rechtfertigung gibt, wie in bezug auf staatliche Subventionen
und Wettbewerbsrecht. (Paragraph 82)
In bezug auf die Bedenken, die die kleineren Mitgliedstaaten
zum Ausdruck gebracht haben, sehen wir nicht, dass dadurch der
Kommission das Recht zur Initiative entzogen wird. Jedoch ist
eine größere Transparenz in bezug darauf, wie die Kommission
entscheidet, welche gesetzesgebenden Maßnahmen zu befürworten
sind und eine verbesserte Überprüfung der Vorgehensweise
vonnöten. Das sollte die Parlamentarier der Mitgliedstaaten,
die Anträge bei der Kommission stellen könnten, einbeziehen.
(Paragraph 84)
Das EP und die nationalen Parlamente ergänzen
sich. Es gibt Bereiche, bei denen beide von einer Kooperation
profitieren können. (Paragraph 87)
Die Funktionsweise des sogenannten Mitentscheidungsverfahrens
im EU-Gesetzgebungsprozess, bedeutet, dass ein Großteil
der relevanten Debatte hinter verschlossenen Türen abläuft.
Es ist jedoch für ein ausführendes und demokratisch
gewähltes Parlament nicht angemessen, in bedeutsamem Maße
in geheime legislative Verhandlungen eingebunden zu sein. Jegliche
Ausweitung der Mitentscheidung auf neue Gebiete sollte eine Änderung
des gegenwärtig angewandten Verfahrens bedingen, so dass
es auf eine Art und Weise funktionieren kann, die sowohl effektiv
als auch transparent ist. (Paragraphen 90-1)
Die Stärkung der Beziehungen des EP zu den Bürgern
durch bessere Informationen in bezug darauf, was im EP vor sich
geht, wird sowohl seine Autorität erhöhen als auch zur
demokratischen Legitimierung in der EU beitragen. (Paragraph 92)
Die EP-Wahlen im Vereinigten Königreich beinhalten
nicht nur sehr große Wahlkreise, sondern auch Parteilisten.
Es sollte eine kritische Neubewertung dieses System vorgenommen,
so dass die Beziehung zwischen den Abgeordneten des EPs und den
Wählern wiederhergestellt werden kann. Dazu sollte das Parteilistensystem
abgeschafft werden. Stattdessen sollte es ein System des 'Erstqualifizierenden'
(first past the post) sowie ein verfassungsbasierendes System
geben. (Paragraph 93)
Wer macht was
Die EU sollte sich wenn immer möglich mit leichter
Hand um die Gesetzesgebung kümmern und den Mitgliedsstaaten
und ihren Behörden so viel Flexibilität wie möglich
lassen. (Paragraph 97)
Eine klarere Zuweisung von ausübender Gewalt
wäre wünschenswert, insbesondere dort, wo ausübende
Gewalt aus Richtlinien, die in Abkommen festgesetzt worden sind,
hervorgeht, jedoch für sich alleine wegen der geteilten Macht
nur bedingten Einfluss hat. (Paragraph 102)
Es muss Vorkehrungen dafür geben, die Zuweisung
von ausübender Gewalt in periodischen Abständen immer
wieder neu zu bewerten und zwar mit der Möglichkeit, Mitgliedsstaaten
sowohl neue ausübende Gewalt zuzusprechen als auch solche
abzusprechen. Ob die EU-Institutionen allerdings gewillt sind,
einmal gewonnene Macht tatsächlich wieder an die Mitgliedsstaaten
zurückzugeben, bleibt abzuwarten. (Paragraph 102)
Der Grundsatz, dass jegliche ausübende
Gewalt, die der EU nicht durch Abkommen übertragen worden
sind, bei den Mitliedsstaaten bleibt, muss bestehen bleiben. Auch
muss klar gemacht werden, das die ausübende Gewalt von Mitgliedsstaaten
sich nicht aus Abkommen ableiten. Wir erachten jedoch die Vorzüge
einer Liste von Kompetenzbereichen, von denen die EU spezifisch
ausgeschlossen ist, für sinnvoll. (Paragraph 102)
'Ein vereinfachtes Grundlagenpapier, das in klar
zu verstehender Sprache darlegt, wofür die EU steht und wie
sie zum allgemeinen Wohl beitragen kann', wäre wünschenswert.
(Paragraph 102)
Gegenwärtig verstößt die Gesetzesgebung
innerhalb der EU vielfach immer noch klar gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Verbale Unterstützung dieses Grundsatzes in der Theorie führt
nicht notwendigerweise zu dessen Durchführung und es gibt
weit auseinandergehende Meinungen, was unter Subsidiarität
zu verstehen ist. Wir teilen die Ansicht nicht, dass die EU-Institutionen
dazu in der Lage sind, dem Subsidiaritätsprinzip nachzukommen.
Wir stimmen mit jenen überein, die neue Vorgehensweisen fordern,
um diese Grundsätze in die Tat umzusetzen. (Paragraphen 105-8).
Die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzipes in
die Praxis sollte eine politische und keine Sache der Rechtsprechung
sein. (Paragraph 112)
Die nationalen Parlamentarier sollte eine Rolle dabei
spielen, Fragen in bezug auf das Subsidiaritätsprinzip zu
formulieren, weil die EU-Institutionen in der Praxis nicht besonders
erpicht darauf sind, diese Grundsätze anzuwenden und die
nationalen Parlamentarier kein inhärentes, institutionelles
Interesse daran haben, Macht an die EU abzugeben und die nationalen
Parlamente ihren Bürgern relativ nahe stehen. Hier sind verschiedene
Methoden möglich: Wenn Fälle von den nationalen Parlamenten
zur Entscheidung durch eine andere Institution weitergereicht
werden, sollte es sich bei dieser Institution um einen politische
oder einen quasi-gerichtlichen Körper oder eine derartige
Überwachungsbehörde handeln. (Paragraphen 113-14)
Der Verweis auf die Grundlagen 'für einen immer
engeren Zusammenschluß' sollte aus den Abkommen entfernt
werden. (Paragraph 116)
Die Rolle der nationalen Parlamente in der
EU
Wir unterstützen den Vorschlag, dass jedes nationale
Parlament ein Vetorecht in der EU-Gesetzgebung hat, nicht. (Paragraph
121)
Wir glauben nicht, dass die vorgeschlagene zweite
Kammer die für sie aufgestellten Ziele erreichen kann. (Paragraph
126)
Die beiden wichtigsten Probleme, die der Vorschlag
einer zweiten Kammer aufwirft, sind Zeit und Repräsentanz.
Wir befürworten, dass (i) das Engagement nationaler Parlamentarier
in der EU minimiert und die Aufgabenlast zudem auf verschiedene
Abgeordnete je nach Ressort möglichst weit verteilt werden
sollte, wobei zudem nicht mit der Teilnahme an Versammlungen und
mit Reisetätigkeit verbundene Formen der Beteiligung in Betracht
gezogen werden sollten, und (ii) Versammlungen nationaler Parlamentarier
so anberaumt und gehandhabt werden, dass sich die Vertreter weit
im Vorfeld beraten können und im Regelfall eher eine prüfende
und beratende denn Verantwortung tragende Rolle wahrnehmen. Die
Einbeziehung nationaler Parlamentarier lohnt nur, wenn eine echte
Möglichkeit zur Einflussnahme besteht, und sie ist dann von
größtem Nutzen, wenn sie deren Kompetenz zur Überwachung
der Aktivitäten ihrer eigenen Ratsminister stärkt. (Paragraphen
127-8)
Der Rahmen des Konvents eignet sich zur offenen Debatte,
zur Entwicklung von Ideen und zur Unterbreitung von Vorschlägen,
(aufgrund des Repräsentanzproblems) jedoch nicht zur Entscheidungsfällung,
und wir sind nicht der Ansicht, dass er Parlamente mit einer 'gemeinsamen
konstituierenden Macht' ausstattet. (Paragraph 130)
Nationale Parlamentarier brauchen mehr als das Recht
zur Konsultation in Subsidiaritätsfragen. Wir bevorzugen
ein System, in dem nationale Parlamentarier Angelegenheiten der
Legislative an einen 'Subsidiaritätswächter' oder eine
andere Instanz zur Prüfung der Vereinbarkeit mit den Prinzipien
von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
herantragen können. Versammlungen nationaler Parlamentarier
zur Prüfung des Jahresarbeitsprogramms der Kommission vor
dem Hintergrund der Subsidiarität könnten ebenfalls
sinnvoll sein. Wir denken an einen Subsidiaritätswächter
aus führenden Politikern. (Paragraphen 131-4)
Eine gründlichere Durchleuchtung der politischen
Strategie und des Arbeitsprogramms der Kommission auf EU-Ebene,
einschließlich der Befragung von Kommissionsmitgliedern,
wäre zweckmäßig und würde den undurchsichtigen
Prozess, in dem die Kommission über die Einführung einer
bestimmten Gesetzgebung entscheidet, erheblich transparenter machen.
Ähnliche Fragen stellen sich bezüglich des 'Jahresprogramms'
des Europarates und tatsächlich auch der gegenwärtigen
sechsmonatlichen Prioritäten der Präsidentschaft - es
besteht die Gefahr eines stark von oben nach unten gerichteten
Ansatzes. Die Beratung mit dem EP wäre zu indirekt: Nationale
Parlamentarier sollten direkt in Diskussionen mit der Kommission
einbezogen werden. Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission
einer 'gestärkten Kultur der Beratung und des Dialogs' und
fordern gemeinsame Versammlungen nationaler Parlamentarier und
Abgeordneter des EPs zur Untersuchung der jahrespolitischen Strategie
und des Arbeitsprogramms der Kommission, zur Befragung der Kommissionsmitglieder
sowie zur Debatte hierüber und befürworten ein ähnliches
Verfahren auf für das Jahresprogramm des Europarates. (Paragraphen
138-40)
Gemeinsame Versammlungen nationaler Parlamentarier
und Abgeordneter des EPs sollten in einen formaleren Rahmen mit
einem kleinen Sekretariat und gemeinsamer Organisation durch nationale
Parlamentarier und das EP gestellt werden. Auf diese Weise könnten
nationale Parlamentarier sicherstellen, dass auf ihre Belange
eingegangen wird, dass die Zahl der Versammlungen für sie
nicht zu einer zu starken Belastung führt, und dass Themen
im Hinblick auf eine Annäherung der EU-Bürger an die
Entscheidungsfindung in der EU ausgewählt werden. (Paragraphen
141-3)
Wir unterstützen den Vorschlag regelmäßiger
Versammlungen der Mitglieder der Ausschüsse für Verteidigung,
Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Angelegenheiten
der nationalen Parlamente zur Untersuchung der ESDP. (Paragraph
147)
Wir befürworten nicht den Vorschlag, dass nationale
Parlamentarier Minister zu Versammlungen des Rates begleiten.
(Paragraph 148)
Die Möglichkeiten, die die COSAC bieten könnte,
werden weitgehend vertan. Wir würden die Hauptrolle der COSAC
neu definieren, nämlich als Unterstützung der nationalen
Parlamente im Sinne einer verbesserten Überwachung der Regierungsaktivitäten
in der EU durch die Parlamente durch den Austausch von Bewährtem
und von Informationen und durch die Funktion als strategisches
Organ im Namen der nationalen Parlamente. Die COSAC braucht ein
kleines Sekretariat, das den Austausch von Informationen (z.B.
über Probleme bei der Untersuchung, in Bezug auf bestimmte
Dokumente oder ganz allgemein) begünstigt, Aktivitäten
im Zusammenhang mit der nationalen Kontrolle (z.B. Einhaltung
des Protokolls zur Rolle der einzelstaatlichen Parlamente durch
den Rat) überwacht und verfahrenstechnische Fragen mit dem
Sekretariat des Rates oder mit der Kommission aufgreift. Änderungen
der COSAC-Regeln dürfen nicht länger an Einstimmigkeit
gebunden sein. Die Rolle des EP in der COSAC sollte überdacht
werden. (Paragraphen 149-51)
Zu den Problemen, mit denen nationale Parlamente,
die die EU-Gesetzgebung aktiv überwachen, zu kämpfen
haben, gehört, dass viele nationale Parlamente dies nicht
tun. Entsprechend mangelt es im Rat insgesamt an einem Klima der
Verantwortlichkeit. Die COSAC sollte Mindeststandards für
die parlamentarische Kontrolle unter Definition sowohl der Rechte
als auch der Pflichten nationaler Parlamente aufstellen. (Paragraphen
152-3)
Wir werden darauf drängen, dass unsere Anregungen
in den detaillierten Vorschlag für eine effektivere COSAC
aufgenommen werden, der der COSAC im Oktober vorgelegt werden
wird. (Paragraph 154)
Wir regen an, dass die Arbeitsgruppe des Konvents
erarbeitet, wie nationale Parlamente Regierungsaktivitäten
in der EU überwachen und die Bürger näher an die
EU-Entscheidungsfindung heranführen können. Es wäre
hilfreich, wenn der Konvent die COSAC bitten würde, sich
um die Anhebung des Gesamtniveaus der Kontrolle und Überwachung
durch nationale Parlamente zu bemühen. (Paragraph 155)
Submitgliedsstaaten
Es sind noch Fragen offen, wie der Vorschlag zu Partnerregionen
des Unionsstatus in der Praxis zu handhaben sei. (Paragraph 165)
Wir halten es für vernünftig, dass die
Kommission sich mit gesetzgebenden Instanzen berät und deren
Meinungen besonders zur Kenntnis nimmt. Der Konvent sollte eingehend
untersuchen, ob eine solche Beratung oder der Zugang zur Kommission
'privilegiert' sein sollte. (Paragraph 167)
Volksabstimmungen
Wo die Ergebnisse von Volksabstimmungen zu einem
Veto für die Aktivitäten anderer Mitgliedsstaaten führen,
erscheint keine der Alternativen attraktiv. Trotzdem sind wir
nicht gegen die Praxis, die Abstimmung bei geringer Wahlbeteiligung
zu wiederholen. (Paragraph 169)
Wir halten die Idee europaweiter Volksabstimmungen
für in absehbarer Zukunft nicht durchführbar. (Paragraph
170)
Schlußfolgerungen
Das Schließen der Kluft zwischen EU-Bürgern
und EU-Entscheidungsfindung wird inhärent schwierig bleiben,
nicht nur wegen der Größe der EU, sondern auch aufgrund
ihrer einzigartigen Vermischung überstaatlicher und mitgliedsstaatlicher
Organe. Dennoch würden unsere Vorschläge in zweierlei
Hinsicht deutlich Wirkung zeigen, nämlich in einer stärkeren
Offenheit des legislativen Prozesses und in einer gestärkten
Rolle der nationalen Parlamente. Dadurch würden potentiell
nationale Parlamente, Demokratie und Verantwortlichkeit in der
EU und die EU selbst gestärkt werden. (Paragraphen 171-3)
|